In Niedersachsen ist dieser für Neuhundehalter verpflichtend.
Hundeführerschein
Damit Hunde und deren Halter als Team in der Öffentlichkeit gern gesehen werden, sollten Sie Dritte nicht belästigen. Dies ist nicht immer einfach zu erreichen, verlangen wir von unseren Hunden doch einiges an Anpassung. Insbesondere junge und temperamentvolle Hunde bringen ihre Besitzer manchmal in brenzlige Situationen. Immer wieder wird deshalb ein Führerschein für Hundehalter gefordert.
In Niedersachsen ist dieser für Neuhundehalter inzwischen verpflichtend, in Berlin und Brandenburg freiwillig. Er dient bei erfolgreich bestandener Prüfung als Nachweis dafür, dass das Hund-Halter-Team gesellschaftsfähig ist. Dr. Lucienne Mix ist von der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf anerkannt als Prüferin für beide Prüfungsteile. Die theoretische Prüfung umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus den folgenden sieben Sachgebieten:
1. Anschaffung eines Hundes und Verhaltensentwicklung des Hundes
2. Lernverhalten von Hunden
3. Kommunikation von Hunden
4. Haltung, Pflege und Gesundheit von Hunden
5. Zusammenleben von Menschen und Hunden
6. Hunde in der Öffentlichkeit
7. Hund und Recht (gesetzliche Grundlagen)
Diese Prüfung kann jeder ablegen, der sich dazu in der Lage fühlt. In unserer Praxis können Sie dafür jederzeit einen Termin vereinbaren. Bei Interesse an Vorbereitungsseminaren können Sie sich in der Praxis registrieren lassen, gern mit Angabe der Sachgebiete, die für Sie besonders interessant sind. Danach stellen wir entsprechende Seminare zusammen und bieten Ihnen die Termine an. Bei Bestehen erhalten Sie eine Bescheinigung mit eindeutiger Identifikationsnummer (ID-Nr.).
Die praktische Prüfung bezieht sich auf das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Sie gilt für das jeweilige Hund-Halter-Team. Die Prüfung wird in einem verkehrsöffentlichen Bereich und einem parkähnlichen Bereich abgenommen.
Voraussetzungen für die praktische Prüfung sind:
- Eine bestandene theoretische Prüfung (sollte nicht länger als ein Jahr her sein)
- Ein gesunder Hund, der mindestens 1 Jahr alt ist
- Hundehalter/in, der/die mindestens 16 Jahre alt ist
Weitere Informationen über den Ablauf und Möglichkeiten der Vorbereitung erhalten Sie von unserem Praxisteam.
In Berlin und Brandenburg ist der Nachweis freiwillig.
Bei bestandener Prüfung dient er als Nachweis.
Diese Prüfung kann jeder ablegen, der sich dazu in der Lage fühlt.